Brauche ich überhaupt Psychotherapie?

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Der Umstand, dass Sie sich dies Frage stellen, zeigt darauf, dass Sie sich über Ihre Gesundheit Gedanken machen. Wenn Sie sich psychisch belastet fühlen oder denken, Hilfe zu benötigen oder schon länger mit dem Gedanken befassen, eine Psychotherapie zu beginnen, dann wird die Antwort wahrscheinlich "Ja" lauten. Jedoch gibt es keine allgemein gültige Kriterien zur Beantwortung dieser Frage - die Entscheidung ob Sie eine Psychotherapie beginnen liegt bei Ihnen selbst. 

Hat man körperliche Beschwerden, dann begibt man sich selbstverständlich in ärztliche Behandlung, bei psychischen Beschwerden fragt man sich oft, ob das noch "normal" ist. Ich kann Ihnen anbieten, dass wir im Rahmen eines Erstgesprächs vielleicht eine Antwort auf diese Frage finden. Jedenfalls ist es keine Schwäche sich professionelle Unterstützung zu holen. 

Kann mir Psychotherapie wirklich helfen?

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Ja, Psychotherapie wirkt - aber nicht bei jedem Menschen und nicht bei jedem Problem. 
Aber ohne Details Ihrer individuellen Situation zu kennen, kann ich nicht sagen, ob Psychotherapie bei Ihnen effektiv sein kann. Deshalb steht am Beginn jeder Psychotherapie ein Erstgespräch, um zu klären ob und wie eine Zusammenarbeit zielführend sein kann.  

Ein Auszug der Situationen/Probleme, wann Psychotherapie helfen kann:

  • seelischem Leidensdruck
  • psychischer Erkrankung (Depression, Angstzuständen und Panikattacken, Persönlichkeitsstörungen, Alkoholabhängigkeit...)
  • körperliche Symptome bzw. psychosomatischen Erkrankungen wie chronische Schmerzen, Gastritis, Herz-Angst-Neurosen, Tinnitus, Herzrasen (nach ärztlicher Abklärung)
  • Schwierigkeiten mit der eigenen und/oder äußeren Rollenerwartung (auch geschlechts- und kulturspezifische)
  • beruflichen und familiären Problemen (Mobbing, Burnout...)
  • Beziehungsschwierigkeiten
  • Lebenskrisen wie Scheidung, Todesfall, schwere Krankheit

Erhalte ich in der Psychotherapie auch Medikamente?

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Da ich Psychotherapeutin bin und keine Ärztin, kann ich keine Medikamente verschreiben. 
Ob eine Einnahme von Medikamente notwendig ist, lässt sich nur von Fall zu Fall bestimmen. Bei bestimmten Krankheitsbildern und Zuständen können Psychopharmaka zusätzlich zu einer Psychotherapie hilfreich sein. In diesen Fällen, spreche ich die Empfehlung aus, sich zusätzlich an eine*n Psychiater*in zu wenden, um dort die Möglichkeit einer Medikation abzuklären. 

Ich möchte nicht, dass jemand erfährt, dass ich in Psychotherapie gehe. Ist das vertraulich? 

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Ich unterliege, von der ersten Kontaktaufnahme an, der gesetzlichen Schweigepflicht

Vertrauen ist ausschlaggebend für eine tragfähige Beziehung. Ich darf weder jemanden sagen, was wir miteinander besprechen, noch dass Sie überhaupt kommen. Dies gilt gegenüber dritten Personen sowie gegenüber Institutionen aller Art (z.B. Arbeitgebende, Versicherungen, öffentliche Behörden). Genaue Details dazu werden im Erstgespräch besprochen. 

Wie schnell bekomm ich einen Termin?

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In der Regel, kann ich Ihnen in den darauffolgenden zwei Wochen, nach Kontaktaufnahme, einen Termin zu einem Erstgespräch anbieten. 

Was mache ich in einer akuten Krise, wenn die Praxis geschlossen ist?

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Wichtig zu wissen ist, dass Hilfe rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Wenn Sie sich in einer akuten Krise befinden, sind hier Anlaufstellen angeführt, die Sie rund um die Uhr unterstützen und stabilisieren können. 

Übersicht über Notfallkontakte 

Wie funktioniert das mit dem Kostenzuschuss bei der Krankenkasse?

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Ein Kostenzuschuss ist nur möglich, wenn Sie eine psychischen Erkrankung haben - bei u.a. Selbsterfahrung oder Coaching besteht kein Anspruch auf Kostenzuschuss - zusätzlich zur Diagnose nach ICD-10 benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztliche Bestätigung (ärztlichen Untersuchung in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von psychotherapeutischer Behandlung) von Ihrem/Ihrer Allgemeinmediziner*in.

Die ersten 10 Psychotherapieeinheiten sind in der Regel, wenn Sie in den letzten drei Jahren keine Psychotherapie auf Kosten einer Sozialversicherung angenommen haben, bewilligungsfrei
 

Nach Bezahlung des vereinbarten Honorars, schicken Sie die Rechnung und die ärztliche Bestätigung an Ihre Krankenkasse und bekommen dann einen Teil der Kosten rückerstattet. 


Ab der 11. Einheit ist ein zusätzlicher Antrag auf Kostenzuschuss an die Krankenkasse nötig, den wir gemeinsam ausfüllen und Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen. 

Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können die verbleibenden Kosten vertragsabhängig durch diese gedeckt sein. 

Wie viel Geld bekomme ich von der Krankenversicherung zurück?

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Leider gibt es dazu keine einheitliche Regelung. Wenn Sie die Anforderungen (psychische Erkrankung und ärztliche Bestätigung) erfüllt haben, dann ist der Kostenzuschuss je nach Krankenkasse unterschiedlich (33,70 bis 46,60 Euro). 


Hier finden Sie eine Übersicht über die jeweiligen Zuschüsse - genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Hier finden Sie Informationen über die ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse)
 

Hier finden Sie Informationen über die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen).

Hier finden Sie Informationen über die KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien)

 

Hier finden Sie Informationen über die BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau).

Ich kann mir Therapie nicht leisten. Wo bekomme ich Hilfe? 

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Es kann sehr schwierig sein, die finanziellen Mittel aufzubringen, um sich Psychotherapie privat finanzieren zu können. In der Regel ist zwar ein Kostenzuschuss der Krankenkassen möglich, jedoch deckt dieser nur einen Teil der Kosten ab. Daher biete ich, für einkommensschwache Personen, auch Sozialtarife an, gerne können Sie mich kontaktieren und gemeinsam versuchen wir eine Lösung zu finden.

Weiters gibt es unterschiedliche Angebote, die vollfinanzierte oder kostengünstige Therapieeinheiten anbieten.
Angebote über kassenfinanzierte Therapieplätze finden Sie u.a. bei folgenden Stellen:

Angebote über kostengünstige Therapieplätze finden Sie u.a. in folgenden Vereinen:

Kann ich die Psychotherapie auch online (per Videotelefonie) machen?

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Während den Einschränkungen der Covid-19-Pandemie waren alle psychotherapeutischen Behandlungen, egal ob per Telefon oder persönlich oder via Internet, gleichwertig und wurden auch von den meisten Krankenkassen honoriert. Diese Situation besteht jedoch nicht mehr und die Internet-Richtlinie für Psychotherapeuten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz verweist darauf, "dass derzeit keine Psychotherapie via Internet im Sinne eines wissenschaftlich begründeten und evaluierten Vorgehens existiert". Somit ist es gesetzlich nicht erlaubt, Online-Psychotherapie anzubieten. Jedoch ist es u.a. erlaubt psychotherapeutische Beratung online durchzuführen. 

Gibt es auch die Möglichkeit von Hausbesuchen?

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Ja, unter besonderen Umständen (z.B. Immobilität, Angst das Haus zu verlassen). In manchen besonderen Situationen kann vorkommen, dass es nicht möglich ist, die Praxis aufzusuchen. Aus diesem Grund biete ich Hausbesuche an. Es ist mir wichtig, auch Personen mit Einschränkungen psychotherapeutische Versorgung zukommen zu lassen. 

Dies beinhaltet auch Gespräche in Wohn- oder Pflegeheimen und bei längeren stationären Aufenthalten auch Krankenhäusern.

Bei Hausbesuchen kommt in Abhängigkeit vom Anfahrtsweg eine Wegpauschale hinzu. 

Ich habe meine wichtigste Frage hier nicht gefunden!

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Leider gibt es immer wieder Fragen, an die ich nicht denke. Kontaktieren Sie mich einfach und ich werde versuchen eine Antwort zu finden - falls es spezielle Fragen sind, können wir gerne in einem Erstgespräch darüber sprechen.